Geschäftsbedingungen

  1. Alle unsere Mitteilungen und Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Die unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz zumindest in der Höhe der ortsüblichen Nachweis- und/oder Vermittlungsgebühr. Kommt es aufgrund der unbefugten Weitergabe zu einem Abschluss mit dem Dritten, dann schuldet uns unser Kunde die vereinbarte Provision, wie wenn der Vertrag mit ihm zustandegekommen wäre. 
  2. Unsere Angebote erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Wir sind jedoch bemüht, nur einwandfreie Objekte anzubieten. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Unsere Haftung für vermittelte Hinweise beschränkt sich jedenfalls nur auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 
  3. Tätigkeit für den anderen Teil ist gestattet.
  4. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages allein genügt zur Entstehung der Provisionsverpflichtung, auch wenn später ohne unsere weitere Mitwirkung ein Vertragsabschluss über das nachgewiesene Objekt zustandekommt oder mit dem nachgewiesenen Interessenten erfolgt. Sind von uns angebotene oder mitgeteilte Gelegenheiten oder Objekte bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher das Objekt bzw. die Gelegenheit des Abschlusses bekannt ist. 
  5. Wird mit einem durch den Makler nachgewiesenen Interessenten ein Vertrag abgeschlossen über ein anderes Objekt als das zunächst Vorgesehene und vom Makler Nachgewiesene, das aber dem gleichen wirtschaftlichen Zweck dient, so wird auch hierfür die übliche Provision geschuldet. Das Gleiche gilt, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem nachgewiesenen Interessenten innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Tag der Unterzeichnung eines durch den Nachweis des Maklers zustandegekommenen Rechtsgeschäftes, ein weiteres Geschäft zwischen diesen Vertragspartnern zustandekommt, welches eine Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt (Folgegeschäft). 
  6. Die Rückgängigmachung eines einmal zustandegekommenen Vertrages durch Aufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Eintritt einer auflösenden Bedingung etc. berührt den Provisionsanspruch des Maklers ebensowenig wie die Rechtsungültigkeit des Vertrages aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Unterlassung von Anträgen, Nichtbetreiben von Genehmigungen etc.)
  7. Von einem Vertragsschluss hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren. Als Vertragsschluss gilt auch der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Bei Vertragsabschluss ist grundsätzlich von jeder Seite eine Provision zu entrichten und zwar in Höhe der ortsüblichen Nachweis- und/oder Vermittlungsgebühr oder nach besonderer Vereinbarung. Die Provision ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig bzw. zahlbar bei Rechtskraft des Vertrages. Die ortsübliche Nachweis- und/oder Vermittlungsgebühr beträgt mindestens je 3% + Mehrwertsteuer vom Kaufpreis bei Grundstücken und Häusern vom Käufer und Verkäufer bzw. 2 Monatsmieten oder Pachtsummen + Mehrwertsteuer bei gewerblicher Vermietung oder Verpachtung bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren. Bei einer Laufzeit über 5 Jahren 3% des kapitalisierten Mietwertes/Pachtsummer + Mehrwertsteuer. Für die Vermittlung eines Erbbaurechts beträgt die Gebühr: Erbbaurechtsgeber 2% + Mehrwertsteuer, Erbbaurechtsnehmer 3% + Mehrwertsteuer des kapitalisierten Erbbauzinses. 
  8. Die Aufnahme von Verhandlungen mit nachgewiesenen Partnern oder über nachgewiesene Objekte bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Die Unwirksamkeit von einzelnen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. 
  9. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und anderen Kaufleuten ist München.